Das Kaes‘sche Statutenbuch von 1570

Die bisherige Denkendorfer Geschichtsschreibung befasst sich fast ausschließlich mit dem Kloster und mit den „Klosterleuten“. Zu dieser abgeschlossenen Lebenswelt hatte der normale Denkendorfer Einwohner keinen Zutritt, sein Leben wurde auch nicht als dokumentationswürdig eingestuft. Mit der von Herzog Ludwig im Jahre 1570 befohlenen umfassenden Bestandsaufnahme, was die Dorfbewohner ihm an Leistungen schulden, gelingt es, die konkreten Lebensumstände der damaligen Dorfbewohner und ihres sozialen Umfeldes ins Blickfeld zu rücken.